Genossenschaft
Hintergrund
Die eingetragene Genossenschaft ist die Rechtsform, mit der wirtschaftliche Ziele gemeinschaftlich umgesetzt werden können. Der Zweck ist dabei darauf ausgerichtet, die Mitglieder zu fördern. Es geht darum konkrete Vorteile zu bieten und nicht durch Gewinnmaximierung Beteiligungs- oder Dividendenerfolg zu generieren. Bestimmend für den Genossenschaftsgedanken sind die drei Grundprinzipien Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung.
In Deutschland gibt es zurzeit ca. 8.000 eingetragene Genossenschaften. Diese sind in allen Bereichen tätig (z.B. Kreditgenossenschaften, Wohnungsgenossenschaften, ländliche Genossenschaften und Einkaufgenossenschaften). In den letzten Jahren ist es zu einer größeren Zahl von Neugründungen gekommen, insbesondere auf dem Energiesektor.
In Deutschland müssen eingetragene Genossenschaften Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband sein. Dieser prüft mindestens alle zwei Jahre die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Bei Genossenschaften mit mehr als 1 Mio. € Bilanzsumme und 2 Mio. € Umsatzerlösen wird zusätzlich auch der Jahresabschluss geprüft, diese Schwellenwerte liegen weit unterhalb derjenigen für Kapitalgesellschaften.
Problem
Seit vielen Jahren werden die finanziellen Belastungen von Kleinstgenossenschaften diskutiert. Bei der Genossenschaftsreform 2006 wurden erste Schritte unternommen, um die Kleinstgenossenschaften zu entlasten. Kernregelung war die Abschaffung der Prüfung des Jahresabschluss von Kleinstgenossenschaften gestrichen. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände haben viele Anstrengungen unternommen, um die Kosten zu senken. Dennoch sind die Rechtsformkosten für Kleinstinitiativen weiterhin verhältnismäßig hoch.
Bereits 2013 hat das BMJV einen Reformvorschlag vorgelegt. Dieser ist jedoch nicht mehr im Bundestag behandelt worden. Auf Grundlage dieses Vorschlages hat das BMWi 2014 eine Studie in Auftrag gegeben, diese attestiert grundsätzlich eine große Zufriedenheit der Genossenschaften mit der Rechtsform, sieht aber auf der anderen Seite für genossenschaftliche Kleinstunternehmen einen Handlungsbedarf, auch bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Handlungsoptionen
Weitere (freiwillige) Erleichterungen: Eine Möglichkeit besteht darin, dass die Prüfungsverbände die Kosten für die regelmäßige Prüfung weiter senken. Da die Prüfung gewisse Qualitätsstandards nicht unterschreiten darf ist dies nur möglich, wenn größere Genossenschaften sich solidarisch erklären und die Prüfung der Kleinstgenossenschaften quersubventionieren. Dieses wird sicherlich keine Dauerlösung sein können, darüber hinaus gibt es Prüfungsverbände, die keine oder kaum größere Genossenschaften haben.
Politische Klärung: Nach dem Vorbild der „Mini-GmbH“ könnte im Genossenschafts- oder Vereinsrecht oder in einem eigenständigen Gesetz eine neue Rechtsform eingeführt werden. Die Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag 2013 auf eine solche neue Unternehmensform geeinigt. Darüber hinaus könnte die Jahresabschlussprüfungspflicht von eingetragenen Genossenschaften an die Schwellenwerte für Kapitalgesellschaften angepasst werden.
Dokumente und Links
- Die Studie „Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft“ von Kienbaum und dem Seminar für Genossenschaftswesen der Universität zu Köln, die vom BMWi in Auftrag gegeben worden ist.
- Die Berichte von zwei genossenschaftlichen Dorfläden 2009 bei einer Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion beschreiben die Problematik für Dorfläden.
- Die Landesjustizministerkonferenz hat sich auf ihrer Herbstsitzung 2015 für eine neue Unternehmensform ausgesprochen.
- Vortrag „Wir brauchen für das „kleine“ bürgerschaftliche Engagement eine rechtssichere unbürokratische Form“ auf der Mitgliederversammlung des Bundesvereins zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. 2015.